SCHWERPUNKTE
Vertragsgestaltung
Mit diesem Schwerpunkt knüpfe ich an meine frühere Tätigkeit als Notar an. Verträge sind die Basis für konfliktarme Beziehungen im Wirtschaftsleben. Sie sollten nichts Überflüssiges enthalten aber alles Erforderliche regeln, um späteren Streit über Inhalt und Auslegung zu verhindern. Das ist eine Kunst, die einschlägige Erfahrung erfordert. Denn ein massgeschneiderter Vertrag muss wie ein guter Anzug auch nach Jahren noch exakt passen. Musterverträge oder Formulierungshilfen taugen als Anregungen, zu mehr nicht. Das gilt uneingeschränkt, auch für die Vorgaben der DKG zum Chefarztvertrag.
Vertragsarztrecht
Ich vertrete Ärzte gegenüber
- dem Zulassungsausschuss im Nachbesetzungsverfahren, bei der Bewilligung einer Sonderzulassung oder einer persönlicher Ermächtigung
- der Kassenärztlichen Vereinigung bei der Anerkennung von Praxisbesonderheiten, bei sachlich-rechnerischen Honorarberichtigungen
- dem Beschwerdeausschuss bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Wie bei der Vertragsgestaltung setzt die qualifizierte Beratung und Vertretung im Vertragsarztrecht eine gründliche Ermittlung des Sachverhalts voraus.
Ärztliches Berufsrecht
Hierzu gehören
- Abwehr von unberechtigten Abmahnungen,
- Löschung von herabsetzenden Eintragungen in „Bewertungsportalen“
- Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren: zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, bei Entziehung der Zulassung oder Widerruf der Approbation
- Prüfung von Zielvereinbarungen anhand berufsrechtlicher Vorgaben
Weitere Schwerpunkte
Die laufende Beratungspraxis sorgt dafür, dass sich die Schwerpunkte ständig erweitern:
Medizinprodukterecht:
Zulassung, Verwendung von Medizinprodukten ausserhalb der Zweckbestimmung, off label use von Medizinprodukten
Pflegerecht:
Kooperationsvereinbarung zwischen Pflegeheim und Vertragsarzt zum Nachweis, wie im Pflegeheim die medizinische Versorgung der Heimbewohner organisiert ist.
Vergaberecht im Gesundheitswesen:
Beratung von Leistungserbringern im Bieterverfahren